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Waldbrände als Reisemangel / Reisepreisminderung bei Naturkatastrophen

18. Aug. 2013

Reisende haben auch  bei Naturereignissen einen verschuldensunabhängigen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung, § 651 f BGB, jedoch nicht auf Schadenersatz, da dieser vom Verschulden des Reiseveranstalters abhängig ist. Hinsichtlich der Ansprüche der Reisenden auf auf Kündigung des Reisevertrages verweisen wir auf unseren Blog „Vulkanaschewolke“.

Thorsten Badinski
Rechtsanwalt



Kategorie: Leistungsstoerungen

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