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Nochmals: Pilotenstreik als Tatbestand der höheren Gewalt nach der Flugastrechte-Verordnung EU 261/ 2004

Aus aktuellem Anlass kommen wir nochmals zurück auf die Schadenersatzansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung bei Streik von Luftverkehrspersonal. In den kürzlich ergangenen Entscheidungen der Verfahren beim BGH X ZR 138/11 und X ZR 146/11 hatten die …
Aus aktuellem Anlass kommen wir nochmals zurück auf die Schadenersatzansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung bei Streik von Luftverkehrspersonal. In den kürzlich ergangenen E… https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2012/09/nochmals-pilotenstreik-als-tatbestand-der-hoeheren-gewalt-nach-der-flugastrechte-verordnung-eu-261-2004/

Schadenersatz / Pauschalen nach der Fluggastrechte-Verordnung EU 261/ 2004

Die einschlägigen Vorschriften Fluggastrechte-Verordnung EU 261/ 2004 lauten: Artikel 7 Ausgleichsanspruch: (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: a) 250 EUR bei allen Flügen über eine …
Die einschlägigen Vorschriften Fluggastrechte-Verordnung EU 261/ 2004 lauten: Artikel 7 Ausgleichsanspruch (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste… https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2012/09/schadenersatz-pauschalen-nach-der-fluggastrechte-verordnung-eu-261-2004/

Streik der Flugbegleiter der Lufthansa als Tatbestand der höheren Gewalt nach der Fluggastrechte-Verordnung EU 261/ 2004

Das Luftverkehrsunternehmen Lufthansa kündigt an auf der Internet-Seite www.lufthansa.com/de/de/Fluginformationen eine Liste der gestrichenen Flüge zu veröffentlichen. Lufthansa bittet Fluggäste, deren Flüge gestrichen wurden, sich vor Antritt ihrer Reise…
Das Luftverkehrsunternehmen Lufthansa kündigt an auf der Internet-Seite www.lufthansa.com/de/de/Fluginformationen eine Liste der gestrichenen Flüge zu veröffentlichen. Lufthansa b… https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2012/09/streik-der-flugbegleiter-der-lufthansa-als-tatbestand-der-hoeheren-gewalt-nach-der-fluggastrechte-verordnung-eu-261-2004/