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Waldbrände als Reisemangel / Reisepreisminderung bei Naturkatastrophen

Reisende haben auch bei Naturereignissen einen verschuldensunabhängigen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung, § 651 f BGB, jedoch nicht auf Schadenersatz, da dieser vom Verschulden des Reiseveranstalters abhängig ...
Reisende haben auch  bei Naturereignissen einen verschuldensunabhängigen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung, § 651 f BGB, jedoch nicht auf Schadeners… https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2013/08/waldbraende-als-reisemangel-reisepreisminderung-bei-naturkatastrophen/

Ungeziefer als Reisemangel

Ungeziefer wie Kakerlaken, Ameisen, Spinnen, Flöhe oder Tiere wie Gekkos sind grundsätzlich vom Reisenden hinzunehmen, das heißt, sie begründen keine Reisepreisminderung sondern sind bloße Unannehmlichkeiten. Lesen Sie mehr zum Reiserecht ...
Ungeziefer wie Kakerlaken, Ameisen, Spinnen, Flöhe oder Tiere wie Gekkos sind grundsätzlich vom  Reisenden hinzunehmen, das heißt, sie begründen keine Reisepreisminderung sondern … https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2013/08/ungeziefer-als-reisemangel/

Aufpreis bei Hotelwechsel wegen Reisemängeln

Der Veranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, die Abhilfemaßnahmen bei einer mangelhaften Unterkunft (z. B.: Hotelmehr-, Umzugs-, Transport- und Telefonkosten) selbst zu tragen. Wenn der Veranstalter von dem Reisenden für den Hotelwechsel einen Aufprei…
Der Veranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, die Abhilfemaßnahmen bei einer mangelhaften Unterkunft (z. B.: Hotelmehr-, Umzugs-, Transport- und Telefonkosten) selbst zu tragen… https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2013/08/aufpreis-bei-hotelwechsel-wegen-reisemaengeln/