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Stornierung von Reisen / Stornoklauseln

Nach § 651 i BGB ist es dem Reisenden jederzeit vor der Reise möglich vom Vertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der …
Nach § 651 i BGB ist es dem Reisenden jederzeit vor der Reise möglich vom Vertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten R… https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2012/06/stornierung-von-reisen-stornoklauseln/