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Annullierung

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Wann zählt ein Flug als „annulliert“?

Annullierung ist die „Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war“ (Art. 2 Buchstabe l EU-Verordnung Nr. 262/04).

Wurde Ihr Flug annulliert, können Sie folgende Ausgleichszahlung erhalten:

  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 € für eine Flugstrecke von mehr als 1500 km bis 3500 km
  • 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km

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Ihr Anspruch auf Ausgleichszahlung entfällt jedoch (Art. 5), wenn …

  • Sie mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet wurden,
  • oder Sie über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten haben, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens 24 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit zu erreichen,
  • oder Sie über die Annullierung weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden und ein Angebot zur anderweitigen Befragung erhalten haben, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Außerdem haben Sie bei Annullierung folgende weitere Ansprüche und können wählen zwischen:

  • der binnen 7 Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten zum ursprünglichen Kaufpreis für nicht beanspruchte Reisabschnitte sowie
  • Erstattung der Flugscheinkosten für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos wurde, ggf. in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • der anderweitigen Beförderung zu vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Umbuchung) oder
  • der anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch vorbehaltlich verfügbarer Plätze (Umbuchung).

Werden Sie auf einen Ersatzflug umgebucht, können Sie, wenn Sie bereits am Flughafen sind, beanspruchen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit
  • Führung von 2 Telefonaten, 2 Telefaxe oder emails,

und falls die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit Ihres neuen Fluges erst am Tage nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt:

  • Hotelunterbringung
  • Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung