Soforthilfe 089-2000 5930

kostenlose Ersteinschätzung

Home > Flugentschädigung > Nichtbeförderung

Nichtbeförderung

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Rechte

Was bedeutet „Nichtbeförderung“?

Ausgleichsansprüche wegen Nichtbeförderung (Art. 2 Buchstabe k, Art. 4 EU-Verordnung Nr. 262/04) können Sie dann haben, wenn …

  • Sie am Check-in-Schalter zurückgewiesen wurden,
  • obwohl Sie im Besitz eines gültigen Flugscheines waren,
  • für diesen Flug eine bestätigte Buchung vorweisen konnten,
  • sich rechtzeitig  (in der Regel 45 Minuten) vor dem Abflug am Check-in-Schalter der Airline gemeldet haben
  • und keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung vorlagen (z.B. im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichender Reiseunterlagen).

War Ihr ursprünglicher Flug überbucht und wurden Sie nicht befördert, handelt es sich um einen Fall der „Nichtbeförderung“.

Wurden Sie nicht befördert, können Sie folgende Ausgleichszahlung erhalten:

  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 € für eine Flugstrecke von mehr als 1500 km bis 3500 km
  • 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km

kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Ausgleichsanspruch halbiert sich auf 50 % der zuvor benannten Beträge, wenn Ihnen eine anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel mit einem Ersatzflug angeboten wird, dessen Ankunftszeit …

  • bei Flügen von mehr als 1500 km nicht mehr als 2 Stunden beträgt oder
  • bei Flügen innerhalb der EU bei mehr als 1500 km und Flügen außerhalb der EU von 1500 bis 3500 km nicht mehr als 3 Stunden oder
  • bei allen anderen Flügen nicht mehr als 4 Stunden

nach der geplanten Ankunftszeit beträgt..

Außerdem haben Sie bei Nichtbeförderung folgende weitere Ansprüche und können wählen zwischen:

  • der binnen 7 Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten zum ursprünglichen Kaufpreis für nicht beanspruchte Reisabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos wurde, ggf. in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt (gilt auch für Pauschalreisende) oder
  • der anderweitigen Beförderung zu vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Umbuchung) oder
  • der anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch vorbehaltlich verfügbarer Plätze (Umbuchung).

Werden Sie umgebucht, können Sie kostenfrei beanspruchen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit
  • 2 Telefonate, 2 Telefaxe oder emails,

und falls die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit Ihres Ersatzfluges erst am Tage nach der planmäßigen Abflugzeit des gebuchten Fluges liegt:

  • Hotelunterbringung
  • Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.
kostenlose Ersteinschätzung