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Umbuchung

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Rechte

Wurde Ihr Flug „umgebucht“, haben Sie folgende Ansprüche:

Umbuchungen auf einen anderen als den eigentlich gebuchten Flug sind meist die Folge von Verspätungen oder Überbuchungen vorgesehener Flüge. Wurden Sie umgebucht und beträgt die Verspätung Ihres geplanten Fluges mehr als 3 Stunden oder wurden Sie infolge einer Überbuchung mit dem geplanten Flug überhaupt nicht befördert, handelt es sich um eine „Nichtbeförderung“. Sie haben dann folgende Ansprüche (Art. 4 EU-Verordnung Nr. 262/04):

Wurde Ihr ursprünglicher Flug (infolge Verspätung oder Überbuchung) auf einen anderen Flug umgebucht, können Sie folgende Ausgleichszahlung erhalten:

  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km
  • 400 € für eine Flugstrecke von mehr als 1500 km bis 3500 km
  • 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km

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Ihr Ausgleichsanspruch halbiert sich auf 50 % der zuvor benannten Beträge, wenn die Ankunftszeit Ihres umgebuchten Fluges …

  • bei Flügen von mehr als 1500 km nicht mehr als 2 Stunden beträgt oder
  • bei Flügen innerhalb der EU bei mehr als 1500 km oder
  • bei Flügen außerhalb der EU von 1500 bis 3500 km nicht mehr als 3 Stunden oder
  • bei allen anderen Flügen nicht mehr als 4 Stunden

nach der geplanten Ankunftszeit beträgt.

Werden Sie umgebucht, können Sie beanspruchen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit
  • Führung von 2 Telefonaten, 2 Telefaxe oder emails,

und falls die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit Ihres neuen Fluges erst am Tage nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt:

  • Hotelunterbringung
  • Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung

Ausgleichsanspruch bei höherer Gewalt?

Airlines wenden gegen Ausgleichsansprüche gerne höhere Gewalt ein. Ein Ausgleichsanspruch besteht nämlich ausnahmsweise nicht, wenn die Airline nachweisen kann, dass die Verspätung auf unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände (höhere Gewalt) zurückzuführen ist, die sie auch dann nicht hätte vermeiden können, wenn sie ihr alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hätte. Da eine Verspätung unterschiedliche Ursachen haben kann, kommt es immer auf die Umstände im Einzelfall an. Verspätungen aufgrund technischer Defekte muss die Airline in der Regel verantworten. Unvorhersehbare Wetterlagen lassen sich nicht beeinflussen, wohl aber ein zu erwartender Wintereinbruch. Streiks des eigenen Personals muss die Airline verantworten, nicht aber Streiks des Flughafenpersonals oder der Lotsen.

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