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Reiserücktrittsversicherung nachträglich

07. Jun. 2011

Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) sichert das Stornierungsrisiko bei Erkrankung (Reiseunfähigkeit) oder Unzumutbarkeit (Impfunverträglichkeit, ggf. Schwangerschaft) ab. Eine RRV deckt dagegen nicht Ereignisse wie die Sperre des Luftraumes wegen Vulkanasche, da sie ausschließlich Unwägbarkeiten in der Sphäre des Reisenden selbst absichern. 

Es kann der gesamte Reisepreis versichert werden oder auch nur ein Teil. Eine nur teilweise Versicherung kann sich lohnen, denn z.B. ab einem Reisepreis über € 20.000,00 erhöhen sich die Kosten für die Versicherung prozentual. Außerdem gibt es eine RRV mit Rücktrittsmöglichkeit auch nach Antritt der Reise (sogenannter Komplettschutz). Eine RRV kann bei einigen Versicherungen bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden, also auch nachdem Sie die Reise bereits gebucht haben. Die Krankheit muss aber unerwartet sein, das heißt sie darf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar sein. Nicht unerwartet ist z.B. eine Herztransplantation, wenn eine Herzerkrankung bekannt war oder ein Rückfall bei chronischem Alkoholismus, ein seit langem behandeltes Wirbelsäulenleiden, eine Neigung zu Bluthochdruck etc. 

Thorsten Badinski
Rechtsanwalt                         



Kategorie: Reisevertrag

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