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Flugannullierung wegen technischen Defekts am Flugzeug

20. May. 2012

Wie bereits in unserem Blog „Flug-Stornierung bei höherer Gewalt“ „Verspätung von Flügen, Ansprüche auf Schadenersatz …“
ausgeführt, kann höhere Gewalt dazu führen, dass sich die Airlines bei Verspätung oder Ausfall vom Schadenersatzanspruch des Reisenden nach der Flugastrechte-Verordnung EU 261/ 2004 entlasten können. Nach der Rechtsprechung (Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 22.12.2008, Az. C 549/07) ist ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ Art 5 III der VO zu ziehen, es sei denn, das Problem beruht auf Ursachen, die aufgrund ihrer Natur nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (z.B. Herstellungsfehler, Sabotageakte oder terroristische Akte). Entlastung bringt in diesem Sinne auch nicht die Häufigkeit der bei einem Luftfahrtunternehmen festgestellten technischen Probleme oder der Nachweis der ordnungsgemäßen und erforderlichen Durchführung der Wartungsarbeiten an einem Flugzeug.

Thorsten Badinski
Rechtsanwalt




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