Zuständigkeit des Gerichts bei Online-Verträgen
11. Nov. 2012
Bei Online-Verträgen ist der gemeinsame Erfüllungsort für die „aus der Wohnung“ im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Verträge der Wohnsitz des Kunden/Verbraucher. Unerheblich ist, wenn nach der Online-Kontaktaufnahme die entsprechenden Reiseunterlagen beziehungsweise der verbindliche Vertrag an den Reisenden gefaxt worden ist. Entscheidend ist vielmehr, dass der Reisende „online“ an den Reiseveranstalter herangetreten ist und es dann zu einem Vertragsverschluss kam.
Thorsten Badinski
Rechtsanwalt
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