Vulkanaschewolke und Sperrung des Flugraumes Teil 4 / Ansprüche des Reisenden wegen Kündigung bei höherer Gewalt
04. Feb. 2013
Der Tatbestand der höheren Gewalt gemäß § 651 j BGB liegt bei der Annullierung von Flügen wegen der Vulkanwolke vor. Das hat nunmehr auch das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 18.08.2011, Az.: 222 C 10835/11). Ein Schadenersatzanspruch des Reisenden wegen Flugausfalles entfällt. Ein Anspruch Fluggastrechteverordnung EU-Verordnung (VO) 261/ 2004, entfällt gegen den Reiseveranstalter, da sich die dortigen Ansprüche nur gegen die Luftverkehrsunternehmen richten. Nach der Fluggastrechteverordnung EU-Verordnung (VO) 261/ 2004, entfällt gegen den Reiseveranstalter, da sich die dortigen Ansprüche nur gegen die Luftverkehrsunternehmen richten.
Thorsten Badinski
Rechtsanwalt
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