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Freistellung von Ansprüchen der Mitreisenden im Klageverfahren auf Reisepreisminderung

04. Jun. 2013

Ist bei mehreren  Mitreisenden  ein Reisender berechtigt, einen Reisemangel klageweise bezogen auf den Gesamtreisepreis geltend zu machen (z.B. bei Buchung einer Familienreise) und klagt die Reisepreisminderung vor Gericht ein, ist bei einer vergleichsweisen Einigung aus der Sicht des Reiseveranstalters zu berücksichtigen, dass auch eine  Freistellung von Ansprüchen der Mitreisenden vereinbart wird. Das heißt der Kläger stellt den Reiseveranstalter von etwaigen Ansprüchen der Mitreisenden frei, denn diese könnten grundsätzlich nach wie vor den vollen eingeklagten Minderungsbetrag vom Reiseveranstalter verlangen, da der vor Gericht geschlossene  Vergleich keine Rechtskraft gegenüber den Mitreisenden entfaltet.

Thorsten Badinski
Rechtsanwalt



Schlagwörter: Reisevertrag, Reisemangel
Kategorie: Reisevertrag

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