Waldbrände als Reisemangel / Reisepreisminderung bei Naturkatastrophen
18. Aug. 2013
Reisende haben auch bei Naturereignissen einen verschuldensunabhängigen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung, § 651 f BGB, jedoch nicht auf Schadenersatz, da dieser vom Verschulden des Reiseveranstalters abhängig ist. Hinsichtlich der Ansprüche der Reisenden auf auf Kündigung des Reisevertrages verweisen wir auf unseren Blog „Vulkanaschewolke“.
Thorsten Badinski
Rechtsanwalt
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