Reiserücktrittsversicherung mit Kreditkarte
13. Jan. 2014
Nach dem Amtsgericht München (242 C 14853/13) besitzt der Reisende bei einer Reiserücktrittsversicherung einer Kreditkarte nur dann Ansprüche auf Erstattung der Stornokosten des Reiseveranstalters, wenn der komplette Reisepreis mit der Kreditkarte gezahlt wurde. Wenn eine Teilzahlung auf anderem Weg erfolgte, muss die Versicherung gegebenenfalls nichts zahlen. Das sahen die Versicherungsbedingungen von Miles & More vor. Das Amtsgericht München hat diese Klausel für wirksam erachtet. Sie benachteilige den Kunden auch nicht unverhältnismäßig. Die Kreditkartenfirma finanziere ihre Zusatzleistungen ja über die Umsätze, die der Kunde mit der Karte generiere. Von daher habe sie ein nachvollziehbares wirtschaftliches Interesse, dass der Reisepreis vollständig mit der Karte bezahlt wird. Ähnliche Klauseln verwenden die meisten Kreditkartenanbieter. Allerdings gibt es auch Reiserücktrittsversicherungen, die entsprechend dem Anteil des mit der Kreditkarte geleisteten Betrages regulieren.
Thorsten Badinski
Rechtsanwalt
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