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Fristen im Reiserecht

21. Nov. 2011

Kategorie: Fristen

Die Geltendmachung einer Reisepreisminderung nach § 651 d BGB ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Zunächst ist für eine Reisepreisminderung erforderlich, dass eine Rüge des Mangels durch den Reisenden erfolgt ist. Als Reisender müssen Sie jedoch durch den Veranstalter ...

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Für die von Verspätungen betroffenen Passagiere gilt bei erspäteten/annullierten/überbuchten Flügen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 folgendes: Es bestehen Ansprüche des Reisenden nach der Reise – im Unterschied zu dem Recht auf Rücktritt vor Antritt der Reise wegen Verspätung ...

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Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass eine Fluggesellschaft einen Flug stornieren/annulieren muss. In diesem Fall fragt der Reisende zu Recht, welche Rechte aus dieser Flugstornierung für ihn erwachsen. Insbesondere stellt sich nun die Frage, wie zum Beispiel die Beeinträchtigungen der aus einem Vulkanausbruch ...

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Kategorie: Leistungsstoerungen

In vielen Klagen findet sich betreffend den Prozentsatz der Reisepreisminderung der Hinweis auf die Frankfurter Tabelle oder die ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung. Die Frankfurter Tabelle bietet (wenn überhaupt) nur eine grobe Orientierungshilfe für die Höhe einer Reisepreisminderung ...

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Schlagwörter : Reisepreisminderung


Kategorie: Reisevertrag

Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) sichert das Stornierungsrisiko bei Erkrankung (Reiseunfähigkeit) oder Unzumutbarkeit (Impfunverträglichkeit, ggf. Schwangerschaft) ab. Eine RRV deckt dagegen nicht Ereignisse wie die Sperre des Luftraumes wegen Vulkanasche, da sie ausschließlich Unwägbarkeiten in der Sphäre ...

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Vulkanaschewolke

25. May. 2011

Kategorie: Leistungsstoerungen

Für Ansprüche wegen Kündigung wegen höherer Gewalt, § 651 j BGB (Absage des Flugverkehrs durch Naturkatastrophen wie die Vulkanasche) muss unterschieden werden in Reisende, die nur den Flug gebucht haben oder eine komplette Reise bei einem Reiseveranstalter, d.h. wo mehrere Reiseleistungen verkauft wurden. Außerdem ist zu unterscheiden ...

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Flugzeugreifen Beschädigung als Ausschluss der Entschädigung nach Fluggastrechte-VO

08.01.2017

Kategorie: Fluggastrechte-Verordnung

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 4 C 1102/16) sieht grundsätzlich einen Ausschlussgrund einer Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung in einer Beschädigung eines Flugzeugreifens durch einen Fremdkörper auf der Start- oder Landebahn, obwohl es Sache der Airline sein müsste, die Landebahn sauber zu halten und für seine Dienstleister (Flughafen) einzustehen. Ansonsten würde man Schlampereien des Flughafens auf dem Rücken der Reisenden austragen. Außerdem gehört es  zu dem üblichen und beherrschbaren Betrieb einer Fluggesellschaft, die Start- und Landebahn in Ordnung zu halten. Es handelt sich auch nicht um einen nicht beeinflussbaren Eingriff in den Betrieb von außen, wenn Gegenstände auf der Startbahn liegen, sondern die Airline kann die mangelnde Reinhaltung durch Anweisung des Flughafens beherrschen. Auch kann im Falle von nachhaltigen Störungen die Airline einen Flughafen, der seine Landebahn nicht sauber und frei von Fremdkörpern hält, nicht mehr anfliegen. Würde man also - wie das Amtsgericht Königs Wusterhausen - solche mangelnde Pflege von Flughäfen als außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung ansehen, würde dies nicht nur zum Ausschluss der Entschädigung führen, sondern auch die Flugsicherheit auf Kosten der Reisenden nachhaltig einschränken.

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat dennoch eine Entschädigung zugesprochen, weil es der Airline - Germanwings - nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass  der Gegenstand auf der Landebahn nicht von dem Flugzeug der Airline selbst stammte. Damit konnte der von uns vertretene Reisende seine Entschädigung erhalten.