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Durchsetzung der Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung, Gerichtsstand

ie Verordnung, EU 261/ 2004, sieht selbst keinen Gerichtsstand vor. Insofern gelten für Klagen gegen die Luftfahrtunternehmen die allgemeinen Regeln der EuGVVO soweit das Unternehmen in der EU oder einem Staat des Lugano Übereinkommen ansässig ist ...
Die Verordnung, EU 261/ 2004, sieht selbst keinen Gerichtsstand vor. Insofern gelten für Klagen gegen die Luftfahrtunternehmen die allgemeinen Regeln der EuGVVO soweit das Unterne… https://www.reiserecht-muenchen.de/blog/2012/05/durchsetzung-der-ansprueche-nach-der-fluggastrechte-verordnung-gerichtsstand/