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kostenlose Ersteinschätzung

Flugentschädigung

Bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung / Nichtbeförderung steht Ihnen als Flugreisendem nach Europäischem Recht eine Entschädigung bis zu € 600,- pro Ticket und unabhängig vom Ticketpreis zu. Wir setzten diese Ansprüche für Sie durch, sogar noch bis zu 3 Jahre nach der Flugreise.

Außerdem sind wir durch unsere langjährige juristische Qualifikation auf dem Gebiet des Reiserechts - im Gegensatz zu sonstigen Entschädigungsportalen im Internet - in der Lage auch Ihre sonstigen Rechte nach den einschlägigen Gesetzen zu prüfen und geltend zu machen. Dies gilt für Ansprüche auf Rückerstattung von Ticketpreisen, Reisepreisminderung, Schadenersatz, aber nicht für Reisegepäck. Außerdem verlangen inzwischen Portale wie Flightright schon 35 % Provision zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, sodass Ihnen nur wenig von den hohen Entschädigungen nach der Fluggastrechte-Verordnung von Euro 250,-- bis zu Euro 600,-- übrig bleibt

Damit ist eine umfassende Betreuung Ihrer Rechte aus einer Hand gewährleistet. Gerne geben wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche.