Soforthilfe 089-2000 5930

kostenlose Ersteinschätzung

Reiserecht

Ihr gutes Recht, wenn bei der Reise etwas schiefgeht:

Das Reiserecht gliedert sich in Ansprüche gegen

2. Reiseveranstalter

  • auf Reisepreisminderung wegen Reisemängel (siehe auch Frankfurter Tabelle)
  • auf Schadenersatz wegen Nicht-oder Schlechterfüllung von Reiseleistungen
  • auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude
  • auf Rückerstattung des Reisepreises

1. Fluggesellschaften

  • auf Entschädigung wegen Verspätung/Annullierung/Nichtbeförderung
  • auf Erstattung von Leistungen nach der Fluggastrechteverordnung

3. Reisevermittler

  • auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Vermittlungsleistungen

4. sonstige Leistungsträger von Reisen wie Hotels, Mietwagenverleiher, Reiserücktrittsversicherungen etc.