Reiserecht
Ihr gutes Recht, wenn bei der Reise etwas schiefgeht:
Das Reiserecht gliedert sich in Ansprüche gegen
2. Reiseveranstalter
- auf Reisepreisminderung wegen Reisemängel (siehe auch Frankfurter Tabelle)
- auf Schadenersatz wegen Nicht-oder Schlechterfüllung von Reiseleistungen
- auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude
- auf Rückerstattung des Reisepreises
1. Fluggesellschaften
- auf Entschädigung wegen Verspätung/Annullierung/Nichtbeförderung
- auf Erstattung von Leistungen nach der Fluggastrechteverordnung
3. Reisevermittler
- auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Vermittlungsleistungen