Entschädigung bis € 600,00 bei Flugstörungen
Sie erhalten zwischen 250 € und 600 €, wenn Ihr Flug …
- mehr als 3 Stunden verspätet war oder
- annulliert wurde oder
- Sie trotz eines Anspruchs auf Beförderung nicht befördert wurden oder
- Ihr Flug überbucht war und Sie nicht befördert wurden oder
- Sie umgebucht wurden, weil Ihr gebuchter Flug annulliert wurde, verspätet oder überbucht war.
Sie erhalten diese Ausgleichszahlung neben dem Ihnen zustehenden Anspruch auf Betreuungsleistungen (Hotelunterbringung, Mahlzeiten und Erfrischungen, Transport zum Hotel) als pauschalen Schadensersatz. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt, soweit Sie nicht freiwillig auf eine Buchung verzichtet haben.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Ausgleichsleistungen bar auszahlen oder auf Ihr Konto überweisen. Natürlich können Sie auch freiwillig einen über dem Betrag der Ausgleichzahlung hinausgehenden Gutschein der Fluggesellschaft akzeptieren.