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Korrespondenz-Mandate

02. Jul. 2017

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Nach Artikel 5 Abs. 1 (c) (i) der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ) besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7, wenn die Reisenden mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugszeit unterrichtet wurden. Das Amtsgericht Erding hat mit Urteil vom 12.06.2014, Az.: 8 C 87/14 entschieden ...

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Ein Anspruch gegen die Airline auf Ausgleichspauschalen nach Art. 7 der Fluggastrechte-Verordnung wegen Verspätung oder Annullierung an die Flugreisenden besteht unabhängig davon, ob die Reisenden am Flughafen Unterstützungsleistungen der Airline in Form von Verpflegung ...

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Das Amtsgericht Frankfurt, Az.: 29 C 18/14 hat mit Urteil vom 09.04.2014 entschieden, dass es bei einem außergewöhnlichen Umstand, der eine Verspätung entschuldigen kann, nicht darauf ankommt, ob die Ursache aus der betrieblichen Atmosphäre der Airline oder auf eigenverantwortliches Handeln Dritter ...

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Schlagwörter : Flugannullierung


Neben der Rüge des Reisemangels (vgl. blog Rüge von Reisemängeln) ist für eine Reisepreisminderung erforderlich, dass ein Mangel objektiv (!) vorliegt, § 651 c I BGB, also dass die Ist- von der Sollbeschaffenheit abweicht bzw. zugesicherte Eigenschaften nicht vorliegen. Das heißt es kommt nicht ...

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Schlagwörter : Reisemangel, Reisepreisminderung


Nach Art. 7 der Fluggastrechte-VO erhalten Fluggäste bei Annullierung oder Verspätung von Flügen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 EUR bis 600 EUR, es sei denn es liegen außergewöhnliche Umstände wie Streik oder Naturkatastrophen vor. Nach Art. 5 der Fluggastrechte-VO sind bei Annullierung eines Fluges den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 der Fluggastrechte-VO ...

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Der Rücktritt des Reiseveranstalters ist zu unterscheiden von der Kündigung des Reisevertrages, die aufgrund Verhaltens des Reisenden erfolgt. Ein Rücktritt des Reiseveranstalters ist nach Artikel VI der Richtlinie (EU- Pauschalreise-Richtlinie) nur dann schadlos möglich, wenn der Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder durch höhere Gewalt die Reise abgesagt werden ...

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Kategorie: Fristen

Zunächst ist für eine Reisepreisminderung erforderlich, dass eine Rüge des Mangels durch den Reisenden erfolgt ist. Als Reisender müssen Sie jedoch durch den Veranstalter auf diese Rügeobliegenheit hingewiesen werden. Dies kann durch Hinweis in der Reisebestätigung (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB-InfoV) oder durch Hinweis auf den Katalog des Veranstalters, der die Rügeobliegenheit des Reisenden ...

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Für Klagen auf Reisepreisminderung und Schadenersatz berufen sich Reisende häufig auf die vom Wortlaut her scheinbar einschlägigen Regelungen nach Art 15, 16 EuGVVO (= Brüssel I-VO) und meinen, sie könnten als Deutsche einen deutschen Reiseveranstalter an ihrem Wohnsitz (des Reisenden) verklagen. Lesen Sie mehr zum Reiserecht ...

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Schlagwörter : Reisevertrag


Kategorie: Reisevertrag

Nach dem Amtsgericht München (242 C 14853/13) besitzt der Reisende bei einer Reiserücktrittsversicherung einer Kreditkarte nur dann Ansprüche auf Erstattung der Stornokosten des Reiseveranstalters, wenn der komplette Reisepreis mit der Kreditkarte gezahlt wurde. Wenn eine Teilzahlung auf anderem Weg erfolgte, muss die Versicherung ...

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Das Amtsgericht Erding, Az.: 3 C 719/12, urteilte, dass ein Blitzschlag während des Fluges, der zur Verspätung der Maschine führt, grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand ist, der Ausgleichszahlungen verhindert... Lesen Sie mehr zum Reiserecht...

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Schlagwörter : Fluggastrechte, Verspätung


Kategorie: Leistungsstoerungen

Bei der Rüge von Reisemängeln ist für eine Reisepreisminderung erforderlich, dass eine Rüge des Mangels durch den Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgt ist. Als Reisender müssen Sie jedoch durch den Veranstalter auf diese Rügeobliegenheit hingewiesen werden. Dies kann durch Hinweis in der Reisebestätigung (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB-InfoV) ...

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Schlagwörter : Reisemangel, Reisepreisminderung


Kategorie: Leistungsstoerungen

Reisende haben auch bei Naturereignissen einen verschuldensunabhängigen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung, § 651 f BGB, jedoch nicht auf Schadenersatz, da dieser vom Verschulden des Reiseveranstalters abhängig ...

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Kategorie: Leistungsstoerungen

Ungeziefer wie Kakerlaken, Ameisen, Spinnen, Flöhe oder Tiere wie Gekkos sind grundsätzlich vom Reisenden hinzunehmen, das heißt, sie begründen keine Reisepreisminderung sondern sind bloße Unannehmlichkeiten. Lesen Sie mehr zum Reiserecht ...

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Schlagwörter : Leistungsstörungen, Reisemangel


Kategorie: Leistungsstoerungen

Der Veranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, die Abhilfemaßnahmen bei einer mangelhaften Unterkunft (z. B.: Hotelmehr-, Umzugs-, Transport- und Telefonkosten) selbst zu tragen. Wenn der Veranstalter von dem Reisenden für den Hotelwechsel einen Aufpreis verlangt, kann dieser vom Reisenden wegen ungerechtfertigter ...

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Kategorie: Reisevertrag

Ist bei mehreren Mitreisenden ein Reisender berechtigt, einen Reisemangel klageweise bezogen auf den Gesamtreisepreis geltend zu machen (z.B. bei Buchung einer Familienreise) und klagt die Reisepreisminderung vor Gericht ein, ist bei einer vergleichsweisen Einigung aus der Sicht des Reiseveranstalters zu berücksichtigen ...

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Schlagwörter : Reisevertrag, Reisemangel


Eine Fluggesellschaft hat in einem kürzlich von unserer Kanzlei betriebenen Klageverfahren vor dem Amtsgericht Erding (zuständiges Amtsgericht für Flugverspätungen/Annullierungen am Münchener Flughafen), Az.: 5 C 180/13, eingewendet, dass die durch einen defekten Reifen verursachte Verspätung... Lesen Sie mehr zum Reiserecht...

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Anwaltskosten – Erstattung bei Geltendmachung der Ausgleichszahlungen nach Fluggastrechte-VO. Bevor Reisende Anwälte mit der Geltendmachung der Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung beauftragen, sollten sie zunächst die Airline in Verzug setzen, d.h. möglichst per Einschreiben ...

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Kategorie: Reisevertrag

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 21.11.2012, AZ: 16 U 80/12, über einen Anspruch einer Krebskranken entschieden, die über die Beklagte eine Reise in ein Schamanenlager in Lima, Peru, gebucht hatte. Das OLG hat in seinen Entscheidungsgründen zum einen erklärt, dass die Klägerin Aussagen der Beklagten über die Heilungschancen ...

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Schlagwörter : Reisevertrag, Reisevermittlung


Für Flüge, die bei Airlines (auch als Teil einer Pauschalreise) gebucht wurden, stehen den Reisenden die Rechte nach der EU Verordnung Nr. 261/ 2004 zu (Vgl. unser blog: „Schadenersatz / Pauschalen nach der Fluggastrechte-Verordnung EU 261/ 2004“), insbesondere die Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 der Verordnung von 250,00 € bis 600,00 € ...

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Flugzeugreifen Beschädigung als Ausschluss der Entschädigung nach Fluggastrechte-VO

08.01.2017

Kategorie: Fluggastrechte-Verordnung

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 4 C 1102/16) sieht grundsätzlich einen Ausschlussgrund einer Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung in einer Beschädigung eines Flugzeugreifens durch einen Fremdkörper auf der Start- oder Landebahn, obwohl es Sache der Airline sein müsste, die Landebahn sauber zu halten und für seine Dienstleister (Flughafen) einzustehen. Ansonsten würde man Schlampereien des Flughafens auf dem Rücken der Reisenden austragen. Außerdem gehört es  zu dem üblichen und beherrschbaren Betrieb einer Fluggesellschaft, die Start- und Landebahn in Ordnung zu halten. Es handelt sich auch nicht um einen nicht beeinflussbaren Eingriff in den Betrieb von außen, wenn Gegenstände auf der Startbahn liegen, sondern die Airline kann die mangelnde Reinhaltung durch Anweisung des Flughafens beherrschen. Auch kann im Falle von nachhaltigen Störungen die Airline einen Flughafen, der seine Landebahn nicht sauber und frei von Fremdkörpern hält, nicht mehr anfliegen. Würde man also - wie das Amtsgericht Königs Wusterhausen - solche mangelnde Pflege von Flughäfen als außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung ansehen, würde dies nicht nur zum Ausschluss der Entschädigung führen, sondern auch die Flugsicherheit auf Kosten der Reisenden nachhaltig einschränken.

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat dennoch eine Entschädigung zugesprochen, weil es der Airline - Germanwings - nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass  der Gegenstand auf der Landebahn nicht von dem Flugzeug der Airline selbst stammte. Damit konnte der von uns vertretene Reisende seine Entschädigung erhalten.