Ihre Ansprüche im Reiserecht
Als Rechtsanwälte im Reiserecht setzen wir für Sie durch:
I. Ansprüche gegen Fluggesellschaft
auf Schadenersatz/Ausgleichszahlungen von € 250,00 - € 600,00 bei
- Verspätung
- Annullierung
- Überbuchung
Wir geben Ihnen als Rechtsanwälte kostenfrei:
- eine auf Ihren individuellen Fall abgestimmte Kosten-Nutzen-Berechnung, auf Wunsch auf Basis einer Erfolgsbeteiligung, ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen
- eine Bestimmung der Aussichten auf Erfolg der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, die Ihnen mit unserer Erfahrung aus der Praxis eine solide Grundlage bietet
- eine Aufklärung über Ihre weiteren Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung, dem Montrealer Übereinkommen und dem BGB (Reiserecht)
Aktuelle Informationen zum Thema Fluggastrechte finden Sie hier >
II. Ansprüche gegen Reiseveranstalter nach dem BGB
- auf Reisepreisminderung und Schadenersatz insbesondere auch nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit wegen Reisemängeln oder unberechtigter Kündigung/Stornierung der Reise durch den Veranstalter
- auf Reisepreisrückerstattung, Auslagenerstattung,
- auf Ersatzunterkunft
Wir beraten Sie gerne bereits während Ihrer Reise, um Ihre Ansprüche zu sichern, um nach Ablauf der Reise eine größtmögliche Aussicht auf Erfolg Ihrer Ansprüche zu garantieren.
Beachten Sie unbedingt hierzu die Übersicht im Bereich Aktuelles unter der Rubrik „Fristen“.
III. Ansprüche gegen Reiseveranstalter bei Stornierung/Kündigung der Reise
- auf Zahlung von Stornogebühren nach dem BGB oder den AGB
- auf Zahlung des Reisepreises bei unberechtigter Kündigung
Wir freuen uns über Ihre Amfrage per E-Mail (info@reiserecht-muenchen.de) oder über unser KONTAKTFORMULAR.