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Schadenersatz im Reiserecht

Diese Rechte auf Entschädigung stehen Ihnen zu:

Flug

Entschädigung nach Fluggastrechte Verordnung EG 261 2004.

Ansprüche auf Ausgleichspauschalen bis zu € 600,- bei

Reise

Reisepreis zurück / Reisepreisminderung wegen Reisemängel Schadenersatz wegen Nicht-oder Schlechterfüllung von Reiseleistungen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude Schadenersatz wegen Gepäckverlust oder – verspätung.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Anwendung der Frankfurter Tabelle.