Schadenersatz im Reiserecht
Diese Rechte auf Entschädigung stehen Ihnen zu:
Flug
Entschädigung nach Fluggastrechte Verordnung EG 261 2004.
Ansprüche auf Ausgleichspauschalen bis zu € 600,- bei
Reise
Reisepreis zurück / Reisepreisminderung wegen Reisemängel Schadenersatz wegen Nicht-oder Schlechterfüllung von Reiseleistungen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude Schadenersatz wegen Gepäckverlust oder – verspätung.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Anwendung der Frankfurter Tabelle.