Reisemängel
Als Rechtsanwälte für Reiserecht in München setzen wir für Sie durch:
1. Flugstörungen
Ansprüche auf bis zu € 600,-- bei Verspätung / Annullierung / Nichtbeförderung / Überbuchung
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Was ist Ihnen passiert?
Nutzen Sie unser Formular und schildern Sie Ihre Situation
2. Mängel der Unterkunft / Reiseleitung / Verpflegung / Transport / sonstige Mängel
Ansprüche nach dem BGB auf
- Reisepreisminderung und Schadenersatz insbesondere auch nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit wegen Reisemängeln
- Reisepreisrückerstattung, Auslagenerstattung
- Ersatzunterkunft
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Anwendung der Frankfurter Tabelle.
Kontaktieren Sie uns für eine erste kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rechte. Schildern Sie uns unverbindlich was Ihnen auf Ihrer Reise passiert ist. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch unsere Rubrik zum Thema „FRISTEN“