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Reisemängel

Als Rechtsanwälte für Reiserecht in München setzen wir für Sie durch:

1. Flugstörungen

Ansprüche auf bis zu € 600,-- bei Verspätung / Annullierung / Nichtbeförderung / Überbuchung

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2. Mängel der Unterkunft / Reiseleitung / Verpflegung / Transport / sonstige Mängel

Ansprüche nach dem BGB auf

  • Reisepreisminderung und Schadenersatz insbesondere auch nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit wegen Reisemängeln
  • Reisepreisrückerstattung, Auslagenerstattung
  • Ersatzunterkunft

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Anwendung der Frankfurter Tabelle.

Kontaktieren Sie uns für eine erste kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rechte. Schildern Sie uns unverbindlich was Ihnen auf Ihrer Reise passiert ist. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch unsere Rubrik zum Thema „FRISTEN“