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Verpasster Anschlussflug / Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO

31. Jan. 2013

Nach dem Amtsgericht Frankfurt a.M., Urt. v. 25.8.2008 – 29 C 884/08-21, RRa 2008, 281, liegt auch ein Fall der Nichtbeförderung dann vor, wenn bei einem aus mehreren Reiseabschnitten bestehenden Flug ein Flugabschnitt so verspätet durchgeführt wird, dass der Reisende seinen bei derselben Gesellschaft gebuchten Anschlussflug verpasst und erst Stunden später auf einem anderen Flug befördert wird. Das heißt, auch hier können Ansprüche der Reisenden auf die Schadenspauschalen von € 250,-- bis € 600,-- nach der Fluggastrechte-VO bestehen, vgl. dazu unser blog „Schadenersatz/Pauschalen nach der Fluggastrechte-Verordnung EU 261/2004“.

Thorsten Badinski
Rechtsanwalt




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