Annullierung eines Fluges, hier: Anforderungen an die Information über die Annullierung / Verlegung
10. Dec. 2014
Nach Artikel 5 Abs. 1 (c) (i) der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ) besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7, wenn die Reisenden mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugszeit unterrichtet wurden. Das Amtsgericht Erding hat mit Urteil vom 12.06.2014, Az.: 8 C 87/14 entschieden, dass es nicht genügt, dass in dem Informationsschreiben lediglich andere Flugdaten mitgeteilt werden, ohne dass ausdrücklich erklärt wird, dass es sich hierbei um eine Änderung der ursprünglichen Flugdaten handelt. Für den Reisenden sei nicht ohne weiteres erkennbar, dass ein Fall vorliegt, der einer Annullierung gleich steht. Im vorliegenden Fall hatte die Airline in einer E-Mail nur andere Flugdaten übermittelt, ohne auf eine Änderung der ursprünglichen Flugdaten zw. Die Annullierung hinzuweisen. Dies genügt nach Auffassung des Amtsgerichts Erding bei einem Verbraucher nicht, da dieser nicht ohne weiteres erkennen könne, dass es sich um eine Annullierung des ursprünglichen Fluges handelte.
Thorsten Badinski
Rechtsanwalt
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