Ausgleichspauschalen nach Fluggastrechte-Verordnung unabhängig von Unterstützungsleistungen der Airline
09. Dec. 2014
Ein Anspruch gegen die Airline auf Ausgleichspauschalen nach Art. 7 der Fluggastrechte-Verordnung wegen Verspätung oder Annullierung an die Flugreisenden besteht unabhängig davon, ob die Reisenden am Flughafen Unterstützungsleistungen der Airline in Form von Verpflegung, Übernachtung etc. (Art 8 und 9) erhalten haben. Vielmehr bestehen die Ansprüche auf Ausgleichspauschalen nach Art. 7 der Fluggastrechte-Verordnung von bis zu € 600,- weiterhin, ansonsten könnten sich die Fluggesellschaften auf günstigem Weg aus der Verpflichtung freikaufen.
Thorsten Badinski
Rechtsanwalt
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